

Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung ist Sportausübung in Innenräumen nur immunisierten oder getesteten Personen erlaubt.
Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre sind von dieser Regelung befreit.
Aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung ist Sportausübung in Innenräumen nur immunisierten oder getesteten Personen erlaubt.
Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre sind von dieser Regelung befreit.