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Allgemeine Infos zu Graduierungen​

Graduierungen im Ju-Jutsu

Im Ju-Jutsu wird wie in vielen anderen Kampfsportarten ein Graduierungssystem verwendet, um die Fortschritte und Erfahrungen einer Sportlerin und eines Sportlers zu dokumentieren. Dabei wird zwischen Schülergraden (Kyu) und Meistergraden (Dan) unterschieden. Schülergrade werden beginnend vom 6. Kyu zum 1. Kyu heruntergezählt. Die Meistergrade beginnen beim 1. Dan und werden in aufsteigender Reihenfolge vergeben. Die Graduierung wird durch das Tragen verschiedener Gürtel angezeigt. 

Speziell für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gibt es sog. Zwischenprüfungen (Kindergraduierungen), die zwischen den einzelnen vollen Kyu-Graden geprüft werden können. Diese Zwischenprüfungen haben einen geringeren Umfang als die Prüfung zum nächsten vollen Gurt und sollen die Prüflinge auf den vollen Kyu-Grad vorbereiten. Darüberhinaus ermöglichen sie es öfters an Prüfung teilzunehmen und Erfahrungen damit zu sammeln.  

Schülergrade (Kyu-Grade)

Kyu-Graduierung
Gürtel
6. Kyu
Weiß (alle Anfänger)
6.1 Kyu*
Weiß mit gelber Spitze
6.2 Kyu*
Weiß-gelb
5. Kyu
Gelb
5.1 Kyu*
Gelb mit oranger Spitze
5.2 Kyu*
Gelb-orange
4. Kyu
Orange
4.1 Kyu*
Orange-grün
3. Kyu
Grün
3.1 Kyu*
Grün-blau
2. Kyu
Blau
2.1 Kyu*
Blau-braun
1. Kyu
Braun

* Kindergraduierung

Meistergrade (Dan-Grade)

Dan-Graduierung
Gürtel
1. Dan
Schwarz
2. Dan
Schwarz
3. Dan
Schwarz
4. Dan
Schwarz
5. Dan
Schwarz
6. Dan
Rot-weiß oder Schwarzoder Rot-schwarz
7. Dan
Rot-weiß oder Schwarzoder Rot-schwarz
8. Dan
Rot-weiß oder Schwarzoder Rot-schwarz
9. Dan
Rot
10. Dan
Rot

Hinweis: Bei den Dan-Graden können an einem Gürtelende Streifen in Anzhl der Dan-Grade getragen werden.

Prüfungen im Ju-Jutsu

Reguläre Prüfung

Im Ju-Jutsu werden Graduierungen grundsätzlich durch technische Prüfungen erworben. Dabei gilt in ganz Deutschland die einheitliche Prüfungsordnung des DJJV, in der jeweils ein Prüfungsprogramm für die einzelnen Graduierungen enthalten ist. Das Prüfungsprogramm legt fest, welche Techniken und Fähigkeiten ein Prüfling für die jeweilige Graduierung beherrschen muss. Diese werden in der Prüfung in Form von praktischen Darstellungen von lizensierten Prüfern abgefragt.

Je nach Graduierung sind Techniken aus bis zu 19 unterschiedlichen Prüfungsfächern (siehe Tabelle) zu demonstrieren. Für jedes zu demonstirerende Prüfungsfach werden Punkte vergeben, die als Maß für das Bestehen einer Prüfung dienen. Welche Prüfungsfächer zu der jeweiligen angestrebten Graduierung zu zeigen sind, ist im Prüfungsprogramm des DJJV beschrieben. Dieses wird aufgrund des Umfangs hier nicht detaliert aufgelistet. Das Prinzip des Prüfungsprogramms für die Zwischenprüfungen der Kinder und Jugendlichen wird jedoch weiter unten erläutert, da es Besonderheiten enthält. Selbstverständlich lehren wir in userem Training die Inhalte aus allen Prüfungsfächern und bereiten unsere Schülerinnen und Schüler umfänglich auf die Prüfungen vor.

Bei den ersten Prüfungen sind noch nicht alle Prüfungsfächer Teil der Prüfung und damit der Technikumfang angemessen gering. Der Fokus liegt hier vorwiegend auf Bewegungsformen, Falltechniken und Abwehrtechniken. Dies erlaubt es Anfängerinnen und Anfänger zeitnah ihre ersten Graduierungen zu machen.

Mit fortschreitender Graduierung kommen weitere Prüfungsfächer, wie z.B. die Waffenabwehr sowie Gegen- und Weiterführungstechniken, hinzu. Dabei sind alle Angriffe und Abwehrhandlungen zunehmend dynamisch, technisch korrekt und weitgehend realitätsnah auszuführen.

Je nach angestrebter Graduierung wird die Prüfung auf einer anderen Ebene durchgeführt. So werden Prüfungen vom 6.1 Kyu bis zum 3.1. Kyu in der Regel von einem Prüfer auf Vereinsebene durchgeführt. Ab Prüfungen zum 2. Kyu ist ein zweiter Prüfer notwendig, der nicht dem Verein des Prüflings angehören darf. Die Prüfungen zum 1. Kyu dürfen nicht mehr im Verein selbst durchgeführt werden, sondern werden in eigenen Prüfungen auf Bezirksebene (Bezirksprüfungen) abgenommen. Darüber hinaus finden Dan-Prüfungen ausschließlich auf Landesebene beim NWJJV (Landesprüfungen) statt.

Weitere Informationen zu Prüfungen befinden sich in der Kyu-Fibel und der Dan-Fibel des DJJV.

Prüfungsfach
1.
Bewegungsformen
2.
Fallschule
3.
Komplexaufgaben
4.
Bodentechniken
5.
Abwehrtechniken
6.
Atemitechniken
7.
Würge- / Nervendrucktechniken
8.
Sicherungstechniken
9.
Hebeltechniken
10.
Wurftechniken
11.
Stockabwer / -anwendungen
12.
Abwehr / Anwendung sonstiger Waffen
13.
Weiterführungstechniken
14.
Gegentechniken
15.
Freie Selbstverteidigung
16.
Freie Anwendungsformen
17.
Freie Darstellung / Kata
18.
Kombination / Vielfältigkeit
19.
Angriffs- / Partnerverhalten

Zwischenprüfungen (Kindergraduierungen)

Bei den Zwischenprüfungen ist nur ein Teil derTechniken aus dem jeweiligen Prüfungsprogramm des vollen Gurtes zu demonstrieren. Prinzipiell werden die gleichen Prüfungsfächer geprüft wie in den Vollprüfungen, jedoch werden die Prüfungsfächer 4 bis 10 zu einem Prüfungsabschnitt „Techniken“ zusammengelegt. Für diesen Prüfungsabschnitt „Techniken“ wird nur eine Gesamtnote vergeben.

Es werden jeweils je nach Zwischenprüfung nur 1/3, 2/3 oder 1/2 der in der
Vollprüfung vorgesehenen Aufgaben abverlangt. Der Trainer,
der die Kinder zur Prüfung vorbereitet hat, gibt dem Prüfer die
jeweiligen Aufgaben vor. Ausschlaggebend ist die Anzahl der Aufgaben; es
ist unerheblich, ob damit alle im Vollgurt geforderten Prüfungsfächer im Abschitt „Technik“ abgedeckt werden. Die Anzahl der geforderten Aufgaben im Prüfungsfach „Technik“ ist in der Tabelle „Zwischenprüfungen“ angegeben.

Die Prüfungskategorien 1 bis 3 und 11 bis 19 sind als Basis des Ju-Jutsu zu sehen oder so komplex, dass eine kontinuierliche Hinführung zur Zielübung im Vollgurt gefordert ist.
Deshalb werden sie, sofern sie bei der entsprechenden Gurtstufe vorhanden sind,
auch in den Zwischenprüfungen in vollem Umfang geprüft.

Zwischenprüfungen (Kyu-Grade)
Kategorie
6.1
6.2
5.1
5.2
4.1
3.1
2.1
1.
P
P
P
P
P
P
P
2.
P
P
P
P
P
P
P
3.
x
x
P
P
P
P
P
4.
5
11
5
10
9
12
12
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
x
x
x
x
P
P
P
12.
x
x
x
x
x
x
P
13.
x
x
P
P
P
P
P
14.
x
x
P
P
P
P
P
15.
x
x
P
P
P
P
P
16.
P
P
P
P
P
P
P
17.
x
x
x
x
x
x
x
18.
P
P
P
P
P
P
P
19.
P
P
P
P
P
P
P

P: Prüfungsfach
x: kein Prüfungsfach

Seniorenprüfungen

Im Sinne der Prüfungsordnung des DJJV gelten Prüflinge ab 45 Jahren als „Senioren“. Ihnen ist es erlaubt eine Seniorenprüfung (Ü45-Prüfung) abzulegen. Die Ü45-Prüfung für Kyu-Anwärter findet auf Bezirksebene und für Dan-Anwärter auf Landesebene statt.  Eine Teilnahmepflicht für Senioren an dieser Prüfungsform gibt es jedoch nicht.

Teilnehmer der Ü45-Prüfung können ihre Prüfungspartner in eigener Verantwortung frei wählen, auch wenn diese keine Prüfungsteilnehmer sind. Diese müssen jedoch einem Mitgliedsverein des DJJV angehören. Darüber hinaus müssen die Teilnehmer der Ü45-Prüfung sich nicht als Prüfungspartner für andere Prüflinge zur Verfügung stellen. In diesem Falle wird die Prüfungskategorie „Partnerverhalten“ mit der zum Bestehen erforderlichen Mindestpunktezahl bewertet.

Senioren zeigen und demonstrieren die Prüfungstechniken in ggf. „altersgerechter“, weniger dynamischer, jedoch korrekter Form. Falls erforderlich können alternative Techniken in den jeweiligen Prüfungskategorien gezeigt werden.

Prüfungsvoraussetzungen

Vorbereitungszeit und Mindestalter

Der DJJV hat für die verschiedenen Graduierungen Vorgaben zum Mindestalter und zur Vorbereitungszeit gemacht.Diese Vorgaben sind Teil der Prüfungsordnung des DJJV und damit von allen Vereinen zu berücksichtigen.

Das Mindestalter vom 6.1 Kyu bis zum 3.1 Kyu sind Empfehlungen des DJJV, während es ab dem 2. Kyu bindend ist. So beträgt das Mindestalter für den 2. Kyu 14 Jahre, für den 1. Kyu 16 Jahre und für den 1. Dan 18 Jahre.

Die Vorbereitungszeit stellt die Mindestzeit dar, die eine Prüfungsanwärterin oder -anwärter benötigt, um bei regelmäßigem Training das jeweilige Prüfungsprogramm sicher erlernen und demonstrieren zu können. Sie ist für alle Prüfungen bindend und sollte daher auf keinen Fall als „Wartezeit“ verstanden werden, sondern ist intensiv zur Vorbereitung auf die nächste Graduierung zu nutzen.

Nach der Vorbereitungszeit ist grundsätzlich die Teilnahme an der nächsten Graduierungsprüfung möglich. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Prüfling auch schon dafür ausreichend vorbereitet ist. Daher empfehlt es sich immer einen Trainer oder Dan-Träger vorher um Rat zum eigenem Prüfungsprogramm zu fragen. Dies ist bei der Teilnahme an Bezirks- und Landesprüfungen ohnehin Pflicht, da der Verein diese Teilnahme schriftlich befürworten muss.

Graduierung
Vorbereitungszeit
Mindestalter
6. Kyu
alle Anfänger
6.1 Kyu*
6 Monate
6 Jahre
6.2 Kyu*
6 Monate
7 Jahre
5. Kyu
6 Monate
8 Jahre
5.1 Kyu*
6 Monate
9 Jahre
5.2 Kyu*
6 Monate
10 Jahre
4. Kyu
6 Monate
11 Jahre
4.1 Kyu*
6 Monate
12 Jahre
3. Kyu
6 Monate
13 Jahre
3.1 Kyu*
6 Monate
13 Jahre
2. Kyu
6 Monate
14 Jahre
2.1 Kyu*
6 Monate
14 Jahre
1. Kyu
1 Jahr
16 Jahre
1. Dan
1 Jahr
18 Jahre

* Kindergraduierung

Lehrgänge und weitere Voraussetzungen

Mit der Prüfung zum 3. Kyu sind neben der Vorbereitungszeit und dem Mindestalter weitere Prüfungsvoraussetzungen zu beachten.

Beginnend mit dem 3. Kyu wird erstmalig auch die Teilnahme an Landes- oder Bundeslehrgängen Technik (LLT / BLT) verpflichtend. Die Teilnahme an den Lehrgängen muss in der jeweiligen Vorbereitungszeit der angestrebten Graduierung liegen. Die Lehrgänge werden vom NWJJV und dem DJJV organisiert. Informationen dazu befinden sich auf der Homepage des jeweiligen Verbandes.

Ab den Dan-Prüfungen wird erwartet, dass der Prüfling auch Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich der Lehre besitzt. Der DJJV fordert daher für die unterschiedlichen Dan-Grade den Besitz verschiedener Lizenzen als Prüfungsvoraussetzung. Die Lizenzen können über Lehrangebote des NWJJV erworben werden.

  • Lizenzstufe 0: Lehreinweisung (LE), Trainerassistent (TA), Kursleiterlizenz (KL)
  • Lizenzstufe I: Trainer C / Jugendleiter
  • Lizenzstufe II: Trainer B
Darüber hinaus sind ab dem 1. Dan auch der Nachweis der Teilnahme an einem Notwehr / Nothilfe Kurs und der Nachweis einer aktuellen Erste-Hilfe Ausbildung erforderlich.
Graduierung
Lehrgänge
Lizenz
Notwehr / Nothilfe
Erste Hilfe
6. Kyu
6.1 Kyu*
6.2 Kyu*
5. Kyu
5.1 Kyu*
5.2 Kyu*
4. Kyu
4.1 Kyu*
3. Kyu
1**
3.1 Kyu*
1**
2. Kyu
2
2.1 Kyu*
2
1. Kyu
2
1. Dan
2 pro Jahr
Stufe 0
x
x
2. Dan
2 pro Jahr
Stufe 0
x
x
3. Dan
2 pro Jahr
Stufe I
x
4. Dan
2 pro Jahr
Stufe I
x
5. Dan
2 pro Jahr
Stufe II
x

* Kindergraduierung
** Ausgenommen hiervon
sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren.