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Prüfungen im Verein

Vereinsprüfungen

Unser Verein bietet regelmäßig Graduierungsprüfungen nach der Prüfungsordnung des DJJV an. Normalerweise findet eine Prüfung gegen Ende des Jahres im November statt. Anlassbezogen führen wir auch eine weitere Prüfung im Jahr durch. Die Prüfungen werden von unserem Prüfungsbeauftragten organisiert und von lizensierten Prüfern unseres Vereins durchgeführt. Natürlich gehen wir bei den Prüfungen auch auf unsere Prüflinge ein, indem z.B. Prüfungen für Kinder- und Jugendliche im angemessenem Rahmen stattfinden.

In unserem Verein führen wir Prüfungen generell bis zum 3.1 Kyu durch. Diese finden in den Hallen statt, in der auch sonst das normale Training stattfindet. Demnach ist für den Prüfling eine gewohnte Umgebung gegeben. Sofern ein weiter Prüfer verfügbar ist, der nicht unserem Verein angehört, führen wir auch Prüfungen bis zum 2.1 Kyu durch. Wir empfehlen jedoch unseren Prüflingen die Prüfung zum 2. Kyu bereits in einer Bezirksprüfung abzulegen, obwohl diese erst ab dem 1. Kyu verpflichtend ist. Wir erachten es als sinnvoll schon vorher Erfahrungen mit dem Ablauf von Bezirksprüfungen zu sammeln, um sich bei der Graduierung zum höhsten Schülergrad ganz auf die Prüfung zum 1. Kyu konzentrieren zu können.

Weitere Informationen zu den Kyu-Prüfungen befinden sich in der Kyu-Fibel des DJJV. Selbstverständlich begleiten wir unsere Prüflinge zu jeder Prüfung und unterstützen sie vor Ort.

Bezirksprüfungen

Bezirksprüfungen sind Prüfungen, die nicht mehr von unserem Verein organisiert und durchgeführt werden dürfen, sondern vom jeweiligen Bezirksvertreter. In unserem Fall ist dies der Vertreter des Bezirks Köln. Dieser und alle weiteren Bezirksvertreter des Landes Nordrhein-Westfalens werden auf der Homepage des NWJJV genannt.

Bezirksprüfungen finden in einem eigenen Rahmen statt. So werden Zeit, Ort, Prüfer und Ablauf vom jeweiligen Bezirksvertreter festgelegt, wobei auf einer Bezirksprüfung alle Kyu-Grade geprüft werden können. Grundsätzlich sollten Kyu-Prüfungen im eigenen Verein durchgeführt werden, um die Bezirksprüfungen nicht zu überlasten. Allerdings muss der 1. Kyu verpflichtend auf einer Bezirksprüfung erworben werden. In der Regel versuchen wir jedoch bereits unsere Anwärter zum 2. Kyu an Bezirksprüfungen teilnehmen zu lassen.

Die Teilnahme an einer Bezirksprüfung muss vom jeweiligem Verein schriftlich befürwortet werden. Dies erfolgt bei uns durch den Prüfungsbeauftragten. 

Weitere Informationen zu den Kyu-Prüfungen befinden sich in der Kyu-Fibel des DJJV. Selbstverständlich begleiten wir unsere Prüflinge zu jeder Prüfung und unterstützen sie vor Ort.

Landesprüfungen

Landesprüfungen sind Prüfungen, die nicht von unserem Verein organisiert und durchgeführt werden dürfen. Sie dienen ausschließlich dem Erwerb von Dan-Graden und werden nur vom jeweiligen Landesverband (hier: NWJJVorganisiert und durchgeführt.

Die Teilnahme an einer Landesprüfung muss vom jeweiligem Verein schriftlich befürwortet werden. Dies erfolgt bei uns durch den Prüfungsbeauftragten. 

Weitere Informationen zu den Dan-Prüfungen befinden sich in der Dan-Fibel des DJJV. Selbstverständlich begleiten wir unsere Prüflinge zu jeder Prüfung und unterstützen sie vor Ort.

Anmeldung zu Prüfungen

Die Anmeldung zu einer Prüfungen erfolgt grundsätzlich über unseren Prüfungsbeauftragten. Dabei ist jedoch zwischen Vereins-, Bezirks- und Landesprüfungen zu unterscheiden. Allen Prüfungen ist jedoch gemein, dass der Prüfling über einen gültigen Ju-Jutsu Pass verfügen und die jeweiligen Prüfungsvoraussetzungen erfüllen muss.

Vereinsprüfung

Die Termine der Vereinsprüfungen werden frühzeitig auf unserer Homepage und beim Training bekannt gegeben. Für die Teilnahme wird rechtzeitig ein eigenständiges Onlineformular bereitgestellt, über das sich die Prüfungsanwärter*innen eintragen und damit verbindlich zur Prüfung anmelden können. Sofern keine formalen oder sportlichen Bedenken bestehen, wird der Prüfungsbeauftragte die Prüfung und die Teilnehmer*innen beim Landesverband  (hier: NWJJV) anmelden und organisieren.

Bezirks- und Landesprüfung

Die Termine der Bezirks- und Landesprüfungen werden auf der Homepage des jeweligen Landesverbandes (hier: NWJJV) bekannt gegeben. Die Anmeldung zu diesen Prüfungen erfolgt über jeweils gesonderte Anmeldeformulare des Verbandes und sind ebenfalls auf der Homepage abrufbar. Für die Anmeldung ist eine entsprechende Befürwortung des Vereins erforderlich. Dies erfolgt bei uns durch den Prüfungsbeauftragten. 

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der Verein keine Prüflinge befürwortet, deren Trainingsstand ihm nicht bekannt und von deren Eignung er nicht überzeugt ist. Daher ist es ratsam frühzeitig mit den Trainern, Dan-Trägern und dem Prüfungsbeauftragten Kontakt aufzunehmen und sie über das Interesse an solch einer Prüfung zu informieren. So kann auch gezielt auf die Prüfungsvorbereitung im Training eingegangen werden.